Zuzanna (16). Oskar Schindler — ein Unternehmer, ein Opportunist und doch ein Lebensretter. Oskar Schindler ist einer von vielen faszinierenden Persönlichkeiten in der Geschichte. Während des zweiten Weltkrieges nutzte er seine Stellung als deutscher Geschäftsmann, um über tausend Juden zu retten. Oskar Schindler besaß mehrere Fabriken, darunter die Munitionsfabrik »Emailia« in Krakau, wo über tausend jüdische Zwangsarbeiter für ihn arbeiteten. Aktiv beschützte Schindler seine Arbeiter mit Schmiergeldern vor der Brutalität der Nazis und sogar vor Ermordungen. Das alles tat er mit großen persönlichen Risiken, vor allem als Mitglied der NSDAP. Er wurde mehrmals verhaftet für unerlaubte Hilfeleistung für Juden, jedoch konnten SS und Polizei ihm nie etwas anlasten.
Mit dem Umzug seines Werkes entstand die berühmte »Schindler-Liste«. Auf dieser standen Namen von über 1.200 Juden, die er für seine Munitionsfabrik gebrauchte. Außerdem waren dies die Namen der 800 jüdischen Männer und 400 jüdischen Frauen, denen Schindler das Leben rettete. Oskar Schindler war nicht perfekt und suchte zunächst seine eigenen Vorteile. Doch als er die Ungerechtigkeit erkannte, handelte er. Er setzte sein eigenes Leben aufs Spiel, um andere zu retten.
Seine Geschichte zeigt uns, dass jeder Gutes tun und einen Unterschied machen kann. Man sollte niemals einfach wegschauen, sondern sich aktiv für andere einsetzen. Schindler hatte nicht nur Leben gerettet, sondern auch Hoffnung geschenkt. Das alles zeigt, wie wichtig Mitgefühl ist und dass unsere Entscheidungen das Leben anderer beeinflussen können. Auch eine einzelne Person kann die Welt verändern!

In unserer Rubrik »GEflüster« werden ausschließlich Beiträge aus Reihen unserer wunderbaren Schülerinnen und Schüler veröffentlicht. Großer Dank geht hierbei an Nilüfer Şahin, die sich für die Koordination dieser Beiträge sowie die Schülerredaktion verantwortlich zeigt und auch die anschaulichen PDFs erstellt, die unter jedem Beitrag heruntergeladen werden können.
Auszug aus der gesetzlichen Schulordnung (BASS): Schülerzeitungen fallen nicht unter die Verantwortung der Schule, sondern gehören zum privaten Tätigkeitsbereich der Schülerinnen und Schüler. Daraus folgt, dass für Schülerzeitungen nicht der für die Schule als öffentliche Einrichtung geltende Grundsatz der Unparteilichkeit (§ 2 Absatz 8 SchulG) gilt. In Schülerzeitungen kann auch zu politischen Tagesfragen Stellung genommen und Partei ergriffen werden. Auch das für die Schule geltende Werbeverbot (§ 99 Absatz 2 SchulG) gilt nicht für Schülerzeitungen, so dass sie auch Anzeigen Außenstehender enthalten können.

